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   OLG Bremen, 29.05.2012 - 4 UF 50/12   

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https://dejure.org/2012,17727
OLG Bremen, 29.05.2012 - 4 UF 50/12 (https://dejure.org/2012,17727)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29.05.2012 - 4 UF 50/12 (https://dejure.org/2012,17727)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 4 UF 50/12 (https://dejure.org/2012,17727)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 156 Abs. 2, 59 Abs. 1 FamFG
    Fehlende Beschwerdeberechtigung des Kindesvaters gegen Umgangsregelung mit der Kindesmutter bei fremdplatzierten Kind

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    FamFG §§ 59 Abs. 1, 156 Abs. 2
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters gegen die Regelung des Umgangs mit der Kindesmutter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59 Abs. 1; FamFG § 156 Abs. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters gegen die Regelung des Umgangs der Kindesmutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beschwerdeberechtigung des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen die gerichtliche Billigung der Regelung des Umgangs der Mutter mit dem in einer Pflegefamilie untergebrachten Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1354
  • FamRZ 2013, 234
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen

    Auszug aus OLG Bremen, 29.05.2012 - 4 UF 50/12
    Dass der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung haben mag, genügt daher nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2008, FamRZ 2009, 220; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Auflage, § 59 Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 28.04.2011 - 7 UF 487/11

    Umgangsverfahren: Anfechtbarkeit eines Billigungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Bremen, 29.05.2012 - 4 UF 50/12
    Es kann somit dahingestellt bleiben, ob die gerichtliche Billigung eines Vergleichs als beschwerdefähige Endentscheidung im Sinne von § 38 Abs. 1 FamFG anzusehen ist (so z.B. Keidel/Engelhardt, FamFG, 17. Auflage, § 156 Rn. 13; Schlünder, FamRZ 2012, 9; Hammer, FamRZ 11, 1268), oder ob die gerichtliche Billigung rein deklaratorischen Charakter hat und demgemäß nicht anfechtbar ist (so z.B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.04.2011, FamRZ 2011, 1533; Rüntz/Viefhues, FamRZ 2010, 1285).
  • OLG München, 29.03.2005 - 26 UF 1890/04
    Auszug aus OLG Bremen, 29.05.2012 - 4 UF 50/12
    Das Umgangsrecht gibt dem berechtigten Elternteil in erster Linie die Befugnis, das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und zu sprechen, um sich laufend von seiner Entwicklung und seinem Wohlergehen zu überzeugen, dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen und einer Entfremdung vorzubeugen (vgl. OLG München, Beschluss vom 29.03.2005, FamRZ 2005, 2010; Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Auflage, § 1684 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 21.05.2015 - 2 UF 3/15

    Beschwerderecht, Wegfall des Einvernehmens der Beteiligten über das Umgangsrecht

    Wäre der Billigungsbeschluss maßgeblich, so wäre es nicht erforderlich, den gerichtlich gebilligten Vergleich zusätzlich neben dem gerichtlichen Beschluss als Vollstreckungstitel zu nennen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 7 UF 487/11 - FamRZ 2011, 1533; Borth/Grandel, in: Musielak/Borth, a.a.O., § 156 FamFG Rn. 10; offengelassen vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 4 UF 50/12 - FamRZ 2013, 234).
  • KG, 26.11.2013 - 18 UF 224/13

    Umgangsregelung: Beschwerdeberechtigung des nicht sorgeberechtigten betreuenden

    Er war und ist nicht sorgeberechtigt und deswegen nicht in seinem Sorgerecht (§ 1626 BGB) verletzt (OLG Celle FamRZ 2011, 121; zum Umgangsrecht s.a. OLG Bremen NJW-RR 2012, 1354).

    Das gilt auch im Hinblick darauf, daß die Umgangsregelung als solche auch von ihm fordert, daß er sich hierauf einstellt (vgl. OLG Bremen NJW-RR 2012, 1354).

  • KG, 26.11.2013 - 18 UF 219/13

    Elterliche Sorge: Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen

    Er war und ist nicht sorgeberechtigt und deswegen nicht in seinem Sorgerecht (§ 1626 BGB) verletzt (OLG Celle FamRZ 2011, 121; zum Umgangsrecht OLG Bremen NJW-RR 2012, 1354; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1578).
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